1. Öffentlicher Nahverkehr (BVG & S-Bahn Berlin)
In allen U-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen, Fähren der BVG sowie in der Berliner S-Bahn gilt: Hunde jeder Größe, die nicht in geschlossenen Behältnissen (z. B. Transporttasche) befördert werden, müssen angeleint sein und zwingend einen geeigneten Maulkorb tragen.